Streng geschützte Tiere, Tierarten - Bescheinigungspflicht, CITES
Für folgende Fälle ist beim Landratsamt eine Bescheinigung zu beantragen:
- für die Vermarktung von Tieren, die nach Anhang A der EG-Verordnung 338/97 geschützt sind
- für die Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung in ein Drittland für Tiere des Anhang B der EG-Verordnung 338/97
- für die Bescheinigung zum Transport von Tieren des Anhang A der EG-Verordnung 338/97, die der freien Wildbahn entnommen wurden
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Beate Hagl Sachbearbeiterin | 0871/408-4125 | 0871/408-164125 | 413 | Beate.Hagl@landkreis-landshut.de |
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!